Rechtsprechung
BGH, 12.12.2013 - V ZB 220/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 Abs 3 S 1 Nr 4 AufenthG
Abschiebungshaft: Entziehung bei Vorbringen sachlicher Gründe gegen die Durchführung der Abschiebung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abschiebungshaft wegen Widersetzung der Abschiebung bei Fehlen eines aktiven Widerstands des Abschiebenden
- rewis.io
Abschiebungshaft: Entziehung bei Vorbringen sachlicher Gründe gegen die Durchführung der Abschiebung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abschiebungshaft wegen Widersetzung der Abschiebung bei Fehlen eines aktiven Widerstands des Abschiebenden
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 20.11.2012 - 934 XIV 491/12
- LG Frankfurt/Main, 03.12.2012 - 29 T 345/12
- BGH, 12.12.2013 - V ZB 220/12
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09
Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der …
- OLG Köln, 29.03.2004 - 16 Wx 68/04
D (A), Kongolesen, Abschiebungshaft, Haftgründe, Abschiebungsvereitelung, …
Auszug aus BGH, 12.12.2013 - V ZB 220/12
Der Ausländer entzieht sich nicht der Abschiebung in einer die Anordnung von Haft nach dieser Vorschrift rechtfertigenden Weise, wenn er bei dem Versuch seiner Abschiebung keinen aktiven Widerstand leistet, sondern sich ruhig verhält und sachliche Gründe gegen die Durchführung der Abschiebung auf dem Luftwege wegen einer seine Flugtauglichkeit ausschließenden oder beeinträchtigenden Erkrankung vorbringt (vgl. OLG Köln, InfAuslR 2004, 396;… HK-AuslR/Keßler, AufenthG, § 62 Rn. 28).
- BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 33/19
Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen die Zurückweisung seines Antrags auf …
Ein solches Verhalten liegt zwar nicht vor, wenn der Betroffene bei dem Versuch seiner Abschiebung keinen aktiven Widerstand leistet, sondern sich ruhig verhält und sachliche Gründe gegen die Durchführung der Abschiebung, beispielsweise vorbringt, er könne wegen einer seine Flugtauglichkeit ausschließenden oder beeinträchtigenden Erkrankung nicht auf dem Luftwege abgeschoben werden, es sei denn, dass dieses Vorbringen ersichtlich unbegründet ist und allein dazu dient, sich der Abschiebung zu entziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - V ZB 220/12, juris Rn. 6). - BGH, 22.10.2020 - XIII ZB 33/19
Berichtigung des Tenors des Senatsbeschlusses
Ein solches Verhalten liegt zwar nicht vor, wenn der Betroffene bei dem Versuch seiner Abschiebung keinen aktiven Widerstand leistet, sondern sich ruhig verhält und sachliche Gründe gegen die Durchführung der Abschiebung, beispielsweise vorbringt, er könne wegen einer seine Flugtauglichkeit ausschließenden oder beeinträchtigenden Erkrankung nicht auf dem Luftwege abgeschoben werden, es sei denn, dass dieses Vorbringen ersichtlich unbegründet ist und allein dazu dient, sich der Abschiebung zu entziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - V ZB 220/12, juris Rn. 6). - LG Münster, 23.06.2016 - 5 T 62/16
Haft, Abschiebungshaft, Haftgrund, Abschiebung, Widerstand, Weigerung, …
Die Weigerung, das Flugzeug zu besteigen und damit eine Abschiebung zu verhindern, kann jedenfalls dann einen Haftgrund gemäß § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 AufenthG darstellen, wenn der Betroffene bei der Weigerung, das Flugzeug zu besteigen, aktiven Widerstand leistet (vgl. BGH Beschluss vom 12.12.2013, Az.: V ZB 220/12, zitiert nach juris).